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Elterliches Züchtigungsrecht soll abgeschafft werden

2020-06-13

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Die Regierung will das elterliche Züchtigungsrecht abschaffen.


Das Justizministerium teilte am Mittwoch mit, die Gesetze entsprechend zu ändern und ein Verbot der Körperstrafe einführen zu wollen.


Dem allgemeinen Verständnis nach ist im Begriff von Bestrafung im Zivilgesetz das Zufügen von körperlichen oder seelischen Schmerzen nicht mit einbezogen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass diese Klausel als Recht der Eltern, das Kind zu schlagen, missverstanden werde und die Formulierung autoritär sei.


Das Vorhaben des Justizministeriums erfolgt auf eine Empfehlung des Ausschusses für die Änderung von Gesetzen zum Zweck einer integrativen Familienkultur. Der Ausschuss hatte im April dazu geraten, das Bestrafungsrecht im Zivilgesetz durch ein „Erziehungsrecht (Belehrungsrecht)“ zu ersetzen. Später solle diese Klausel ganz wegfallen.


Hintergrund sind Fälle von schwerer Kindesmisshandlung in der Familie. Da die Trennlinie zwischen elterlicher Züchtigung und Misshandlung nicht eindeutig ist, kommt es häufig vor, dass Eltern, die ihr Kind schlugen, vor Gericht freigesprochen werden.


Laut dem Ministerium für Gesundheit und Soziales stieg die Zahl der Anzeigen von Kindesmisshandlung von 2014 auf 2018 um das Doppelte auf über 36.000. In den letzten fünf Jahren starben 132 Kinder an den Folgen der Misshandlung. In 80 Prozent der Fälle wurde den Kindern von ihren Eltern Gewalt angetan.


Neben einer Gesetzesänderung müssen aber auch wirkungsvolle Mechanismen zur Verhinderung von Kindesmisshandlung geschaffen werden.

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