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Hintergrund

Neues Anti-Mobbing-Gesetz in Kraft

2019-07-20

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Am Dienstag ist ein neues Gesetz gegen Mobbing am Arbeitsplatz in Kraft getreten.


Nach den gesetzlichen Änderungen zu den Arbeitsstandards liegt Mobbing vor, wenn eine überlegene Position ausgenutzt wird, um einem anderen Arbeitnehmer über ein für die Arbeit nötiges Maß hinausgehende physische oder psychische Qualen zuzufügen.


Die Novelle verpflichtet Betriebe mit mehr als zehn ständigen Mitarbeitern dazu, in die Beschäftigungsregelungen, Inhalte zur Prävention und Bestrafung von Mobbing, aufzunehmen. Diese sollten genaue Angaben zu den verbotenen Mobbinghandlungen, Präventionsprogrammen, Schutz des Opfers und Bestrafung des Täters enthalten.


Wird ein Mobbingfall am Arbeitsplatz gemeldet oder wahrgenommen, muss der Arbeitgeber unverzüglich eine Untersuchung zur Überprüfung des Vorwurfs einleiten und Maßnahmen für den Schutz des Opfers ergreifen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Täter zu maßregeln und ihn zu versetzen. 


Für die Einführung einer neuen Bestimmung zur Bestrafung des Mobbing-Täters ist die Zustimmung von mindestens der Hälfte der Mitarbeiter nötig. Wenn Opfer, die Mobbing-Fälle melden anschließend benachteiligt werden, kann der Arbeitgeber strafrechtlich belangt werden.


Ein unmittelbarer Anlass für die Einführung des Anti-Mobbing-Gesetzes waren Suizid-Fälle von Krankenschwestern, die von älteren Kolleginnen unter dem Vorwand der Arbeitsdisziplin  schikaniert wurden.


In Zukunft werden auch Krankheiten, deren Ursachen im Stress infolge von Schikanierung und Quälerei am Arbeitsplatz liegen, als Arbeitsunfall anerkannt. Hierzu ist ein geändertes Gesetz zur Versicherung von Arbeitsunfällen in Kraft getreten.

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