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Hintergrund

Südkorea und Japan konnten bei Gesprächen vor WTO Differenzen nicht abbauen

2019-11-20

Nachrichten

ⓒKBS News

Im Streit über Japans Exportrestriktionen gegenüber Südkorea ist es beiden Seiten bisher nicht gelungen, eine Annäherung zu finden. Deshalb steigt die Wahrscheinlichkeit für ein Gerichtsverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO). Beide Seiten führten gemäß dem WTO-Streitschlichtungsverfahren letzten Monat erste bilaterale Gespräche. Am gestrigen Dienstag folgte die zweite Gesprächsrunde. Bei beiden Treffen konnten beide Seiten jedoch lediglich ihre Differenzen feststellen.


Japan hatte im Juli Restriktionen für den Export von drei Halbleiter- und Display-Materialien nach Südkorea verhängt. Danach strich das Land Südkorea aus seiner weißen Liste der bevorzugten Handelspartner. Tokio begründete die Maßnahmen mit Sicherheitsbedenken. Seoul betrachtet dagegen die Schritte als wirtschaftliche Vergeltung für die Urteile des südkoreanischen Obersten Gerichtshofs, dass japanische Unternehmen koreanische Opfer der Zwangsarbeit unter der japanischen Kolonialherrschaft entschädigen müssen.


Südkorea sagt, dass Japans Ausfuhrbeschränkungen ein willkürlicher und diskriminierender Schritt seien. Sie seien mit Exportkontrollregimen nicht vereinbar und müssten daher zurückgenommen werden, fordert Seoul. Japan behauptet dagegen, dass seine Maßnahme keine ungerechte Exportbeschränkung darstelle. Es genehmige den Export von Gütern für zivile Zwecke, bei denen keine Gefahr der militärischen Zweckentfremdung bestehe, heißt es. Japan beharrte auf dieser Behauptung und akzeptierte sogar Südkoreas Forderung nach Diskussionen.


Daraufhin reichte Südkorea am 11. September eine Beschwerde gegen Japans Maßnahmen bei der WTO ein. Bilaterale Gespräche, die erste Stufe nach dem WTO-Streitschlichtungsverfahren, fanden am 11. Oktober erstmals statt. Beide Seiten wollten jedoch, wie bereits erwartet, ihre bisherigen Positionen nicht aufgeben, daher blieben die Gespräche ergebnislos.


Die Aussichten für die zweite Gesprächsrunde waren ebenfalls eingetrübt. Der japanische Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie, Hiroshi Kajiyama, sagte im Vorfeld der Gespräche, dass die Exportkontrollen keine Angelegenheit seien, über die nach Konsultationen mit einem anderen Land entschieden werden müsse. Nach dem Treffen äußerten sich die Chefunterhändler beider Länder zwar insofern positiv, als beide Seiten ihr Verständnis für die Position der anderen vertieft hätten. Jedoch hieß es zugleich, dass sie nicht glaubten, dass sich die bisherigen Positionen beider Seiten geändert hätten. Das heißt, dass es tatsächlich keine Fortschritte gab, so wie es bereits erwartet worden war.


Ein Gerichtsverfahren vor der WTO wird damit immer wahrscheinlicher. Eine dritte Gesprächsrunde könnte zwar zustande Kommen, angesichts erheblicher Differenzen scheint ein Durchbruch aber unwahrscheinlich zu sein. Der südkoreanische Chefunterhändler Chung Hae-kwan sagte, dass er nach einer weiteren Prüfung der Diskussionsergebnisse Alternativen einschließlich der Forderung nach der Einrichtung eines Panels überprüfen werde.


Ein Panel wird im Rahmen des Streitschlichtungsgremiums der WTO, Dispute Settlement Body (DSB), einberufen. Ein Panel muss unter der Beteiligung beider Streitparteien und dritter Länder innerhalb von sechs Monaten die Angelegenheit überprüft haben. Die Dauer kann auf maximal neun Monate verlängert werden. Das Land, das nach der Entscheidung des Panels den Streit verliert, muss über Pläne für die Umsetzung der Empfehlungen und Beschlüsse des DSB berichten. Sollte die Umsetzung erfolgen, ist der Streit beigelegt. Es ist jedoch auch möglich, anschließend in die Berufung zu gehen.

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