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Nationales

Nachfahrin von Opfern der Zwangsrekrutierung koreanische Staatsangehörigkeit bestätigt

Write: 2014-06-20 13:33:10Update: 2014-06-20 14:56:50

Nachfahrin von Opfern der Zwangsrekrutierung koreanische Staatsangehörigkeit bestätigt

Bei einer in Russland lebenden Nachfahrin von Opfern der Zwangsrekrutierung unter der japanischen Kolonialherrschaft ist die südkoreanische Staatsangehörigkeit bestätigt worden.

Das Verwaltungsgericht Seoul urteilte heute in einem Gerichtsverfahren gegen die südkoreanische Regierung zugunsten der Klägerin, einer 60-Jährigen mit Nachnamen Kim.

Ihre Eltern waren zur Kolonialzeit zur Zwangsarbeit nach Sachalin verschleppt worden. Sie starben dort, ohne die russische Staatsangehörigkeit erhalten zu haben. Auch Kim lebte als Staatenlose in Sachalin und reichte 2012 die Klage ein.

Die nach Sachalin zur Zwangsarbeit verschleppten Koreaner hätten nach dem Zweiten Weltkrieg wegen der Politik der ehemaligen Sowjetunion nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Nach südkoreanischem Gesetz könnten Koreanischstämmige in Sachalin als südkoreanische Staatsbürger anerkannt werden, da sie nicht auf ihre Staatsangehörigkeit verzichtet hätten, hieß es im Urteilsspruch.

Das sei der erste Fall der Bestätigung der südkoreanischen Staatsangehörigkeit eines Nachfahren von Opfern der Zwangsarbeit in Sachalin. Da dort hunderte Koreaner ohne Staatsbürgerschaft vermutet würden, würden große Auswirkungen erwartet, sagte die Vertreterin der Klägerin.

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