Das Verfassungsgericht hat letzte Woche eine Klage gegen die gesetzliche Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit zurückgewiesen.
Nach dem südkoreanischen Gesetz müssen sich Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit innerhalb von drei Monaten nach dem vollendeten 18. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Erfolgt keine Festlegung, darf man auf die südkoreanische Staatsangehörigkeit nicht verzichten, solange die Frage der Ableistung des Wehrdienstes nicht geklärt ist.
Ein in den USA ansässiger Koreaner reichte eine Verfassungsklage gegen diese Regelung ein, die auch für diejenigen gilt, die durch Geburt automatisch die doppelte Staatsanghörigkeit besitzen.
Der 23-jährige Mann wurde im März fürs Studium an einer Universität in Seoul zugelassen. Bei der Beantragung eines Visums hierfür erkannte er, dass er die doppelte Staatsbürgerschaft hat und als Person gemeldet ist, die die Wehrpflicht noch nicht erfüllte.
Eine Verfassungsklage müsse innerhalb von 90 Tagen eingereicht werden, nachdem man erkannt habe, dass ein Grund hierzu vorliege, und innerhalb von einem Jahr, nachdem der Grund aufgekommen sei, hieß es zur Begründung.