Das Verfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zum Verbot der doppelten Staatsangehörigkeit für verfassungskonform befunden.
Das Verfassungsgericht wies eine Klage gegen die Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich verbieten, einstimmig zurück. Der Kläger hatte behauptet, dass die Regelungen die Grundrechte gemäß der Verfassung verletzen.
Artikel 15 Absatz 1, nach dem man die koreanische Staatsangehörigkeit verliert, sollte man die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erhalten, diene dazu, eventuelle Probleme bei der Ein- und Ausreise sowie Aufenthaltskontrollen und Pflichten als Staatsbürger zu verhindern. Daher würden die Legitimität dessen Gesetzegebung und die Angemessenheit des Mittels anerkannt, hieß es zur Begründung.
Das Verfassungsgericht wies auch eine Klage gegen Regelungen von Artikel 10 zurück, nach denen ein Ausländer seine ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben soll, sollte er die koreanische Staatsbürgerschaft erhalten haben.