Auslandskoreaner dürfen sich voraussichtlich ab 2016 an Referenden beteiligen, auch wenn sie in Südkorea nicht als Einwohner gemeldet sind oder deren Wohnsitz nicht hier registriert ist.
Das Verfassungsgericht stufte die Gesetzesregelungen, nach denen lediglich Auslandskoreaner, die entweder im Einwohnermelderegister eingetragen sind oder deren Wohnsitz angemeldet ist, bei Referenden ihre Stimme abgeben dürfen, als nicht verfassungskonform ein.
Das Referendumsrecht sei eines der direkten politischen Rechte, das den Bürger bei Entscheidungen des Staates mitbestimmen lasse. In Übersee lebende Landsleute von diesem Recht auszuschließen, sei nicht verfassungsgemäß, hieß es im Urteilsspruch.