Die gesetzliche Regelung zum Verbot der Unterstützung für politische Parteien ist nicht verfassungskonform.
Das Verfassungsgericht befand am Mittwoch die entsprechenden Regelungen des Gesetzes zu politischen Fonds als nicht verfassungskonform. Acht Richter waren der Ansicht, während ein weiterer die entgegengesetzte Meinung vertrat.
Die Regelungen werden demnach bis 30. Juni 2017 weiter gelten.
Durch das gänzliche Verbot finanzieller Unterstützung für Parteien würden die Freiheit der Parteitätigkeiten und die politische Meinungsfreiheit der Bürger stark eingeschränkt, hieß es zur Begründung. Sollte auch die Bildung von Spendergruppen für Parteien erlaubt werden, könnte die Transparenz politischer Fonds durch Methoden wie die Begrenzung der Höhe von Spenden gesichert werden, hieß es weiter.
Die Bildung von Sponsorengruppen für Parteien wurde seit 1965 erlaubt, jedoch wegen der engen Beziehungen zwischen Politikern und Unternehmern 2006 verboten.