Auslandskoreaner mit einem Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Land oder Bürger ohne festen Wohnsitz werden künftig keine staatlichen Zuschüsse zur Sicherstellung der Lebensgrundlage mehr beziehen.
Eine entsprechende Änderung der Durchführungsverordnungen sei bei der Kabinettssitzung verabschiedet worden, teilte das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit.
Um einen unberechtigten Empfang der Leistung zu verhindern, wird ein Vermögen, das in den letzten fünf Jahren an eine andere Person veräußert wurde, als Vermögen des Empfängers betrachtet. Eine Ausnahme gilt, sollte bewiesen werden, dass das Geld für einzelne Mitglieder des Haushalts wie die Schuldentilgung ausgegeben wurde.
Um die zweitniedrigste Einkommensschicht umfassend zu schützen, wurden die Kriterien für die Berechnung des Vermögens und des Einkommens gelockert.