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Nationales

Gesetz für Stopp sinnloser lebensverlängernder Maßnahmen erlassen

Write: 2016-02-03 10:47:04Update: 2016-02-03 15:02:34

Gesetz für Stopp sinnloser lebensverlängernder Maßnahmen erlassen

Ein Gesetz für den Stopp sinnloser lebensverlängernder Maßnahmen aufgrund einer eigenen Entscheidung des Patienten ist erlassen worden.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales teilte mit, dass das Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung sowie zu Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen für im Sterben liegende Patienten nach der Kabinettsbilligung am 26. Januar heute erlassen worden sei. Das Gesetz wird im Februar 2018 in Kraft treten.

Das Gesetz erlaubt im Sterben liegenden Patienten, die keine Chance auf eine Heilung haben und bei denen der Tod bevorsteht, lebenserhaltende Maßnahmen einstellen zu lassen. Eine Voraussetzung ist, dass der Patient selbst diese Absicht schriftlich ausgedrückt hat oder mindestens zwei Familienmitglieder aussagen, dass der Patient dies gewünscht hat.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Hospiz- und Palliativmedizin, die bisher nur für Menschen mit Krebs im Endstadium erlaubt wurde, auf weitere Krankheiten im Endstadium wie Aids und chronisch obstruktive Lungenerkrankung erweitert wird.

Der Gesundheitsminister muss zudem alle fünf Jahre ein Maßnahmenpaket zu dieser Angelegenheit aufstellen.

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