Der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen (CED) hat Japan getadelt.
Japan habe keine Bemühungen unternommen, um den wahren Sachverhalt in Bezug auf die Sexsklaverei seines Militärs im Zweiten Weltkrieg einschließlich der damaligen Situation der Vermissten zu ermitteln.
In einem am Dienstag (Ortszeit) veröffentlichten Bericht schrieb der Ausschuss, man möchte das Schicksal der vermissten Trostfrauen, das Umfeld, in dem sie sich befunden hätten, und die Untersuchungsergebnisse kennen, unabhängig davon, wann die Trostfrauen vermisst gegangen seien. Der Ausschuss betone wiederholt eine Entschädigung für die Opfer und Wiederherstellung der Gerechtigkeit.
Das Komitee prüfte Japan am 5. und 6. November in Bezug auf die Frage des erzwungenen Verschwindenlassens.
In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass statistische Informationen über die Zahl der eventuell vermisst gegangenen Trostfrauen ungenügend seien. Der Ausschuss äußerte Besorgnis über die Meldungen, wonach Japan bei Sexsklavinnen Abtreibungen vorgenommen habe. Das Komitee drückte Bedauern darüber aus, dass die japanische Regierung eine Untersuchung über die Abtreibungen verweigert hatte, und auch über Medienberichte, wonach sie die Angelegenheit verheimlichen wollte.
Der Ausschuss bedauerte außerdem, dass keine angemessenen Entschädigungen für die Opfer der Sexsklaverei gemäß der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen gezahlt wurden. Das Komitee äußerte ebenfalls Bedauern über Japans Behauptung, dass mit der Einigung mit Südkorea von 2015 die Angelegenheit endgültig und unwiderruflich geklärt sei.
Japan erhob unterdessen beim Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte Protest gegen den Bericht.