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Nordkorea kündigt de facto innerkoreanisches Militärabkommen auf

Write: 2023-11-23 13:19:02

Thumbnail : YONHAP News

Das südkoreanische Militär hat nach Nordkoreas Satellitenstart am Dienstag einen Teil des innerkoreanischen Militärabkommens von 2018 ausgesetzt und Überwachungs- und Aufklärungsaktivitäten in der Luft im Grenzgebiet wieder aufgenommen.

Daraufhin erklärte Nordkorea, dass es sich nicht mehr an das Militärabkommen halten werde. 

In einer Erklärung seines Verteidigungsministeriums am Donnerstag erklärte das Land die Übereinkunft de facto für nichtig. 

Nordkorea gab bekannt, alle militärischen Maßnahmen, die nach dem Abkommen eingestellt worden waren, mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft zu setzen.

Nordkorea behauptete, dass der Start eines Aufklärungssatelliten eine legitime Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung darstelle. Sollte es zu Zusammenstößen zwischen Süd- und Nordkorea kommen, werde Südkorea dafür die volle Verantwortung tragen, hieß es auch. 

Nordkorea verübte am Mittwochabend eine weitere bewaffnete Provokation. Laut dem Vereinigten Generalstab (JCS) Südkoreas feuerte Nordkorea gegen 23.05 Uhr vom Gebiet Sunan aus eine ballistische Rakete in Richtung Ostmeer ab. 

Der JCS geht davon aus, dass der Raketenstart scheiterte. Die Nachrichtendienste Südkoreas und der USA sind dabei, die Reichweite, den Raketentyp und die Absicht hinter dem Start zu analysieren. 

Das südkoreanische Vereinigungsministerium verurteilte Nordkoreas Entscheidung, das Militärabkommen de facto aufzukündigen. Nordkorea verbreite falsche Behauptungen und bedrohe Südkorea. 

Das Ressort betonte zugleich, dass die teilweise Aussetzung des Militärabkommens eine minimale Verteidigungsmaßnahme dagegen sei, dass Nordkorea als Erster ständig gegen das Abkommen verstoße und Drohungen und Provokationen fortsetze. 

Das südkoreanische Verteidigungsministerium erklärte seinerseits, im Falle von Nordkoreas Provokationen dies auf der Grundlage der gemeinsamen Verteidigungsbereitschaft mit den USA bis zum Ende zu bestrafen.

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