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Regierung führt Bedenkfrist bei Visumvergabe für ausländische Ehepartner ein

Nachrichten2010-09-30
Regierung führt Bedenkfrist bei Visumvergabe für ausländische Ehepartner ein

Die Regierung wird bei der Visumvergabe für ausländische Ehepartner eine Bedenkfrist einführen.

Die Änderung des Einwanderungsgesetzes soll im November in Kraft treten, teilte das Justizministerium mit.

Ein ausländischer Ehepartner darf während der sechsmonatigen Bedenkfrist nicht erneut ein Visum beantragen, wenn ihm die Aufenthaltserlaubnis bereits verweigert worden ist.

Zweck der Neuregelung ist, dass Einwanderer ihre Entscheidung für die Eheschließung in Korea noch gründlicher überdenken, so das Ressort. Auch soll kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit internationalen Eheschließungen vorgebeugt werden, insbesondere Menschenhandel.

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