Staatsanwaltschaft will gegen häusliche Gewalt strikter vorgehen
Die Staatsanwaltschaft will gegen häusliche Gewalt strikter durchgreifen.
Die Oberste Staatsanwaltschaft teilte mit, dass neue Kritierien für die Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt in Kraft treten.
Jeder, der mehr als zwei Mal innerhalb von drei Jahren entsprechende Gewalttaten beging, und noch einmal häusliche Gewalt verübt, wird demnach verhaftet.
Im Falle von Straftaten wie Drohungen, bei denen der Täter ohne Forderung des Opfers nicht angeklagt werden darf, will die Staatsanwaltschaft aktiv beim Familiengericht Schutzverfügungen beantragen, wie die Teilnahme an psychologischen Beratungen.
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