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Regierung: Flugblattaktion gegen Nordkorea fällt nicht unter Luftfahrtgesetz

Nachrichten2014-10-23
Regierung: Flugblattaktion gegen Nordkorea fällt nicht unter Luftfahrtgesetz

Nach Einschätzung der südkoreanischen Regierung kann die Verteilung anti-nordkoreanischer Flugblätter mit Ballons nicht mittels des Luftfahrtgesetzes verhindert werden.

Laut Ergebnissen der Diskussionen mit dem Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport zählten für die Flugblattaktion verwendete große Ballons nicht zu den in dem Gesetz berücksichtigten ultraleichten Flugapparaten, teilte ein Vertreter des Vereinigungsministeriums mit. Grund sei das Fehlen eines Geräts am Boden zur Flugkontrolle.

Damit wurde die Behauptung zurückgewiesen, dass das Luftfahrtgesetz angewendet werden könne, um die Aktion zu verbieten.

Unterdessen zeigte ein Journalist namens Baek Eun-jong Bürgerinitiativen, die Flugblätter über die Grenze schickten, bei der Staatsanwaltschaft an. Er erstattete Strafanzeige gegen die Chefs von zwei Organisationen wegen Landesverrats und Verstößen gegen das nationale Sicherheitsgesetz und das Luftfahrtgesetz.

Für die Verteilung von Flugblättern in der Flugverbotszone nahe der Waffenstillstandslinie sei die Genehmigung des Verteidigungsministers oder des Kommandeurs des US-südkoreanischen Kommandos einzuholen, betonte Baek.

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