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15 Städte und Landkreise als mögliche Standorte für Sonderwirtschaftszonen in Grenzgebiet ausgewählt

Nachrichten2023-09-04

15 Städte und Landkreise sind de facto als mögliche Standorte für die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen im Grenzgebiet bestimmt worden. 

Das Vereinigungsministerium kündigte am 31. August eine entsprechende Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ausweisung und den Betrieb von Wirtschaftssonderzonen für Frieden im Voraus an. 

Demnach gehören zu den Bezirken, die an Nordkorea angrenzen und in denen solche Sonderwirtschaftszonen eingerichtet werden können, Ganghwa und Ongjin in Incheon, Gimpo, Paju und Yeoncheon in der Provinz Gyeonggi sowie Cheorwon, Hwacheon, Yanggu, Inje und Goseong in der Provinz Gangwon. Auch Goyang, Yangju, Dongducheon und Pocheon in der Provinz Gyeonggi sowie Chuncheon in Gangwon wurden ausgewählt. 

Die 15 Gebietskörperschaften wurden nach Konsultationen mit dem Vereinigungsministerium und dem Landministerium in die Vorlage aufgenommen. 

Für solche Sonderwirtschaftszonen kommen Unternehmen in Frage, die innerkoreanischen Handel betreiben und für innerkoreanische Kooperationsprojekte zugelassen wurden. Auch Partnerunternehmen in den Bereichen Material und Ausrüstung, Finanzen, Bildung und Ausbildung, Vertrieb und Dienstleistung sowie Tourismus können sich dort für noch größere wirtschaftliche Effekte ansiedeln. 

Die Vorankündigungsfrist läuft am 10. Oktober ab. Die Durchführungsverordnung tritt gemeinsam mit dem Gesetz zu Sonderwirtschaftszonen am 14. Dezember in Kraft.

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